Barrierefreiheit

Das ÖBPB Martinsheim verpflichtet sich, die Website barrierefrei zu gestalten, in Übereinstimmung mit dem Gesetzesdekret Nr. 106 vom 10. August 2018, das die EU-Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates umgesetzt hat. “Barrierefreiheit" bedeutet, die Inhalte allen Nutzern ohne Diskriminierung zugänglich zu machen, auch Menschen mit körperlichen Behinderungen (z.B. Seh- und Bewegungsbehinderungen) und in einer Weise, die mit den meisten Anzeigegeräten (z.B. Braille-Tastatur) kompatibel ist. Das ÖBPB Martinsheim verpflichtet sich, den internationalen Standard "AA", herausgegeben vom W3C-Konsortium (www.w3.org), zu verwenden, um somit die italienische Gesetzgebung und die oben erwähnte EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit zu erfüllen.

Aufgrund von Entwicklungen und Implementierungen, die nach und nach stattfinden, kann es vorkommen, dass eine oder einige Seiten dieser Website noch nicht vollständig barrierefrei sind. In diesem Fall werden die Benutzerinnen und Benutzer gebeten, die festgestellten Unregelmässigkeiten an die Adresse info@martinsheim.it zu melden. Das ÖBPB Martinsheim verpflichtet sich, so schnell wie möglich einzugreifen und den Dienst zu verbessern.

Auf der Webseite des Agid werden verschiedene Dienste aufgelistet, mittels derer eine Überprüfung der Webseiten auf Barrierefreiheit möglich ist.

Erklärung zur Barrierefreiheit